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Gartenlexikon

Liebe Gartenfreunde,
wie Sie als Gartenfreund natürlich wissen gibt es in der Natur bzw. im Garten soviele Dinge und Möglichkeiten, dass das Gartenlexikon wahrscheinlich erst in einigen Jahren fertiggestellt sein wird.

An dieser Stelle möchten wir uns bei unserer Gartenfreundin, Gabrielle Gillmeister für ihre Arbeit am Gartenlexikon bedanken.




Algemeine Informationen

All unseren Gartenfreunden noch viel Freude an ihrem Kleingarten. Wie allgemein üblich treffen sich die Gartenfreunde zu gemeinschaftlichen Aktionen und Veranstaltungen wie zum Jährlichen Kinderfest. Es erfolgen monatliche Sitzungen, um einen Plan zu erstellen über die anfallende Reparaturarbeiten und die Eingaben der Vereinsmitglieder bei Nichteinhaltung der Kleingartenordnung.

Doch sollte man möglichst ab und an über die eigenen Zäune schauen und gelegentlich an der einen oder anderen Aktion teilnehmen.

Gleichzeitig sollte mehr Rücksicht auf die Gartennachbarn genommen werden, z. B. die Mittagsruhe von 13-15:00 Uhr. An Sonntagen und Feiertagen keine lärmintensiven Geräte, wie z.B. Rasenmäher, Shredder, Kreissägen benutzen!!!

Hinweise für unsere Gartenfreunde

  • Mitglieder sind verpflichtet, sich an die Gartensatzung zu halten
  • Die festgesetzten Mitgliedsbeiträge zu entrichten
  • Alle satzungsmäßigen getroffenen Entscheidungen bzw. Beschlüsse anzuerkennen
  • Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand Anträge zu unterbreiten
  • Alle Vereinsämter sind Ehrenämter

Die Mitglieder verpflichten sich:

  • Pacht-und Beitragsbeiträge fristgemäß zu zahlen
  • Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu befolgen
  • die Gartenordnung gemäß des Unterpachtvertrages einzuhalten
  • die Zwecke der Anlage nach besten Kräften zu fördern
  • den Umweltschutz zu fördern

Wollen Pächter in ihrem Kleingarten bauliche Veränderungen vornehmen, z.B. Erweiterung der Laube oder andere bauliche Nebenanlagen, muss ein schriftlicher Antrag laut §3 des BKleinG beim Vorstand eingereicht werden. Der Kompost ist mit einem Mindestabstand von 1m zur Nachbargrenze anzulegen.

Pflichtstunden

  • 8 Stunden bis zum 65. Lebensjahr
  • 4 Stunden bis zum 70. Lebensjahr
  • ab dem 70. Lebensjahr brauchen keine Stunden geleistet werden

Wird ein Garten im Monat September vergeben, braucht der neue Pächter für das letzte Vierteljahr keine Stunden leisten!!!

Hinweise zur Tierhaltung

Auf Antrag bei Vorstand wird nur der Haltung von Kaninchen Kleinvögeln und Tauben zugestimmt! Die Genehmigung kann jederzeit zurückgezogen werden.

  • das Halten von Hunden und Katzen ist nicht gestattet
  • bei großen Hunden wird ein Maulkorb zur Pflicht
  • außerhalb des Gartens ist Leinenpflicht
  • die Hinterlassenschaften hat der Hundehalter zu entfernen

Vereinsleben

Als Pächter eines Gartengrundstückes in einer Kleingartenanlage seid ihr einem Verein beigetreten. Man trifft sich gelegentlich hilft sich und hat auch Spaß zusammen. Erfahrungsaustausche unter Gartennachbarn sollte ab und zu stattfinden. Und vielleicht eine gemeinsame Teilnahme bei Garteneinsätzen, die allen Vereinsmitgliedern gute Dienste leistet. Wer möchte nicht in einer sauber gepflegten Gartenanlage seinen Feierabend, sein Wochenende und kleine Feiern durchführen.

Nutzung der Gartenlaube

Eine Gartenlaube ist kein verkleinertes Eigenheim. Laut Bundeskleingartengesetz darf eine Gartenlaube nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden, aber gelegentliche Übernachtungen sind nicht nur erlaubt, sondern auch erwünscht!!!

Umwelt-, Pflanzen und Brandschutz

Jeder Kleingärtner hat Pflanzenkrankheiten, Schädlinge und Unkraut sachgemäß zu bekämpfen! Bei Anwendung von chemischen Pflanzenschutz und Unkrautbekämpfungsmittel dürfen nur zugelassene Mittel entsprechend den Anwendungsvorschriften benutzt werden. Pflanzenschutzmaßnahmen haben so zu erfolgen, dass keine Bienen zu Schaden kommen.

Alle im Kleingarten lebenden nützlichen Tiere wie Igel, Fledermäuse, Vögel sind zu schützen!

Gartenabfälle sind sachgemäß zu kompostieren! Beim Anlegen eines Komposthaufens ist ein Mindestabstand von 1m zur Nachbarsgrenze einzuhalten. Eine Verbrennung von Abfällen ist nicht gestattet. In einem handelsüblichen Verbrennungskorb können kleine Äste und Abfälle verbrannt werden, unter Rücksichtnahme zum Gartennachbar.

Ein Ableiten von Regen und Schmutzwasser in Nachbargrundstücke ist nicht gestattet.

Bei Nichteinhaltung der Gartenordnung kann vom Vorstand eine Abmahnung ausgesprochen werden.

Weitere Informationen und Bestimmungen, entnehmen Sie bitte aus unserer Satzung und der Kleingartenordnung.


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